Jedes Unternehmen mit Angestellten wird einer Berufsgenossenschaft (BG) oder einer Unfallkasse (UK)
zugeordnet.
Bürobetriebe wie IT-Unternehmen, Anwaltskanzleien, Banken, Steuerberatungsbüros, Ingenieurbüros,
Architektenbüros, Sicherheitsunternehmen, Beratungsunternehmen, Werbeunternehmen, Zeitarbeitsunternehmen, Sportunternehmen, Bildungseinrichtungen, Verwaltungen etc. sind beispielsweise der
Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zugehörig.
Hilfe bei der Zuordnung zu einer BG, erhalten Sie bei der Infohotline der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGVU) unter Tel. 0800/6050404.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt grundsätzlich jedem Arbeitgeber ob Kanzlei, Steuerberaterbüro, Architektenbüro oder
anderem Betrieb vor, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen/zu verpflichten – somit die so genannte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
(BuS-Betreuung) zu regeln. Diese Auflage besteht bereits, wenn Sie nur einen Arbeitnehmer beschäftigen.
Zu den Betreuungsformen.
Zu den möglichen Leistungen der Betriebsärztin Dr. Offer in der Arbeitsmedizin.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst bei Bürobetrieben im
Besonderen:
- Arbeitsschutz
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV
- Fragen zum Mutterschutzgesetz
- Fragen zum Jugendarbeitsschutz
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Begehungen vor Ort
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen z. B. bei Tätigkeiten im Bereich Heben-Tragen oder Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen
- Arbeitsschutzberatung z. B. über Handhygiene, Infektiologie, Hautschutz, Lärmbelastung, Hitzebelastungen
im Sommer, orthopädischen Hilfen etc.
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Die Betriebsärztin Dr. Offer arbeitet ausschließlich in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der
Betriebe & Firmen.