medi-amo Dr. Astrid Offer
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Bürobetriebe

Jedes Unternehmen mit Angestellten wird einer Berufsgenossenschaft (BG) oder einer Unfallkasse (UK) zugeordnet.
Bürobetriebe wie IT-Unternehmen, Anwaltskanzleien, Banken, Steuerberatungsbüros, Ingenieurbüros, Architektenbüros, Sicherheitsunternehmen, Beratungsunternehmen, Werbeunternehmen, Zeitarbeitsunternehmen, Sportunternehmen, Bildungseinrichtungen, Verwaltungen etc. sind beispielsweise der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zugehörig. 
 
 
Hilfe bei der Zuordnung zu einer BG, erhalten Sie bei der Infohotline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) unter Tel. 0800/6050404.
 

 

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Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt grundsätzlich jedem Arbeitgeber ob Kanzlei, Steuerberaterbüro, Architektenbüro oder anderem Betrieb vor, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen/zu verpflichten – somit die so genannte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) zu regeln. Diese Auflage besteht bereits, wenn Sie nur einen Arbeitnehmer beschäftigen. 

Zu den Betreuungsformen.

 

 

Zu den möglichen Leistungen der Betriebsärztin Dr. Offer in der Arbeitsmedizin.

 

 

Die Betriebsärztin Dr. Offer arbeitet ausschließlich in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Betriebe & Firmen.

 

 
Auch Vortragstätigkeiten und Moderationsanfragen werden angenommen.

 

 

 

Kontakt

 

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Praxis Dr. med. Astrid Offer

Clever Straße 18

D-50668 Köln

 

Tel. 0177 - 320 9585

Fax 0221 - 3400 5007

Email astrid.offer@medi-amo.de

Internet www.medi-amo.de

 

 

 

 

 

 

 

 

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