Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt grundsätzlich jedem Arbeitgeber ob Kanzlei, Steuerberaterbüro, Architektenbüro oder anderem Betrieb vor, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen/zu verpflichten – somit die so genannte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) zu regeln. Diese Auflage besteht bereits, wenn Sie nur einen Arbeitnehmer beschäftigen.
Zu den Betreuungsformen.
Zu den möglichen Leistungen der Betriebsärztin Dr. Offer in der Arbeitsmedizin.
Die Betriebsärztin Dr. Offer arbeitet ausschließlich in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Betriebe & Firmen.
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